Referentenentwurf für ein Wachstumschancengesetz
September 2023
Corona-Schlussabrechnungen
August 2023
Zukunftsfinanzierungsgesetz
Juli 2023
Grundsteuer-Bundesmodell verfassungswidrig?
Juni 2023
Säumniszuschläge verfassungsgemäß
Mai 2023
Optimale Steuerklassenwahl 2023
April 2023
Solidaritätszuschlag nicht verfassungswidrig
März 2023
Immobilienabschreibungen ab 2023
Februar 2023
Photovoltaikanlagen: Neuregelung im Einzelnen
Januar 2023
Jahreswechsel und 10-Tage-Frist
Dezember 2022
Inflationsausgleichsprämie und weitere Entlastungen
November 2022
Jahressteuergesetz 2022
Oktober 2022

Steuernews für Mandanten

Steuerliche Förderung von Klimaschutz-Investitionen

Würfel mit Wort Fördermittel

Neues Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz

Der Referentenentwurf für ein Wachstumschancengesetz enthält in Artikel 1 einen Entwurf für ein neues Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz. Dieses Gesetz bietet Unternehmern steuerliche Anreize für klimaschutzfördernde Investitionen in ihrem Unternehmen.

Förderung

Gefördert werden soll die Anschaffung oder Herstellung beweglicher Wirtschaftsgüter, die geeignet sind, die Energieeffizienz des Unternehmens zu verbessern. Letzteres ist durch die Erstellung eines Energieeinsparkonzepts nachzuweisen. Welche Anforderungen für die Ausarbeitung eines solchen Konzeptes gelten sollen, ist derzeit noch offen. Für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gilt ein Sockelbetrag von € 10.000,00.

Förderhöhe

Nach dem Referentenentwurf soll die Investitionsprämie 15 % von den förderfähigen Aufwendungen nach dem Gesetz betragen. Es sind Höchstbeträge für jedes Unternehmen geplant.

Einkunftsarten

Investitionsprämien werden nur an Steuerpflichtige gezahlt, die Gewinneinkünfte erzielen, also solche aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit.

Stand: 29. August 2023

Bild: Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com