Steuertarif 2024
Dezember 2023
Abschreibungen 2023/2024
November 2023
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
Oktober 2023
Referentenentwurf für ein Wachstumschancengesetz
September 2023
Corona-Schlussabrechnungen
August 2023
Zukunftsfinanzierungsgesetz
Juli 2023
Grundsteuer-Bundesmodell verfassungswidrig?
Juni 2023
Säumniszuschläge verfassungsgemäß
Mai 2023
Optimale Steuerklassenwahl 2023
April 2023
Solidaritätszuschlag nicht verfassungswidrig
März 2023
Immobilienabschreibungen ab 2023
Februar 2023
Photovoltaikanlagen: Neuregelung im Einzelnen
Januar 2023

Steuernews für Mandanten

Insolvenzgeldumlage 2023

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Insolvenzgeldumlage

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzgeldumlage sichert der Gesetzgeber die Entgeltansprüche von Arbeitnehmern im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers. Die Umlage ist grundsätzlich von allen Arbeitgebern zu zahlen. Ausnahme: öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die nicht insolvent werden können. Es gibt keine Mindestgröße für das Unternehmen bzw. keine Befreiungen für Kleinunternehmer. Bemessungsgrundlage ist das laufende und einmalige Arbeitsentgelt, von dem Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abzuführen sind. Die Insolvenzgeldumlage fällt auch für Minijobber an.

Umlagesatz 2023

Mit der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2023 wurde der Umlagesatz von 0,09 % auf 0,06 % gesenkt.

Stand: 28. Dezember 2022

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